BverfG-Urteil

BverfG-Urteil

Heilen in Deutschland erlaubt!

 

In einem Urteil vom 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, das das Heilen, sprich die Aktivierung der Selbstheilungskräfte durch Handauflegen etc. auch ohne Heilpraktikererlaubnis zulässig ist. Grundbedingung ist, das der Patient nicht von einem Arztbesuch abgehalten wird und in ihm auch nicht der Eindruck erweckt wird, dass diese Behandlung einen Arztbesuch ersetzt. Wir empfehlen deshalb, sich das vorbereitete Merkblatt herunter zu laden und sich vor einer Behandlung von den Patienten unterschreiben zu lassen.

Es lohnt sich auch das Urteil in seiner Gesamtheit durchzulesen, um zu verstehen, wie das Gericht so entschieden hat.

!